Mitarbeiter*innen des SKM Augsburg begleiten und unterstützen Personen in Wohnungen oder in Wohngemeinschaften leben, die aus der Wohnungslosigkeit kommen oder aktiv von ihr bedroht sind.
In Einzelfällen findet das WHP auch bei Personen in akuter Wohnungslosigkeit zur Vermittlung in begleiteten oder privaten Wohnraum Anwendung.
Das Ziel der Betreuung von Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ist hierbei in erster Linie der Erhalt ihres Wohnraums sowie ihre Rückkehr zu einem selbstständigeren Leben. Mittel- oder langfristig soll die Wohnfähigkeit ohne sozialpädagogische Begleitung hergestellt werden.
Bis Anfang 2020 war der SKM Augsburg für 75 WHP-Plätze zuständig. Durch die Eröffnung des Georg-Beis-Hauses hat sich die Zahl seit April 2020 auf 100 erhöht.
Was steht im § 67 SGB XII?
Sozialgesetzbuch zu Leistungsberechtigte
Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Soweit der Bedarf durch Leistungen nach anderen Vorschriften dieses Buches oder des Achten und Neunten Buches gedeckt wird, gehen diese der Leistung nach Satz 1 vor.