Seit 2005 vermittelt der SKM Augsburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Geldstrafenschuldner*innen in Gemeinnützige Arbeit und gewährleistet durch enge Kooperation mit den Einsatzstellen und der Staatsanwaltschaft bzw. dem Amtsgericht den ordnungsgemäßen Ablauf. Es werden auch Klient*innen mit richterlichen Bewährungsauflagen an gemeinnützige Einsatzstellen vermittelt.
Sind Sie zu einer Geldstrafe verurteilt, die Sie nicht bezahlen können? Dann gibt Ihnen das Ableisten gemeinnütziger Arbeitsstunden eine Möglichkeit, die drohende Haftstrafe zu umgehen. Wir übernehmen hierbei NICHT die Bezahlung der Geldstrafe, sondern beraten und unterstützen Sie - im Auftrag der Justiz - bei der Suche nach einer gemeinnützigen Arbeitsstelle in Wohnortnähe und begleiten Sie in der Zeit ihres Einsatzes.
Wir stehen hierzu in Kontakt mit den Einsatzstellen und der jeweiligen Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts und sind dazu verpflichtet, genauen Nachweis zu erbringen, ob die in gemeinnützige Arbeit umgewandelte Strafe fristgerecht abgeleistet wird. Bei Bedarf bieten wir darüber hinausgehend allgemeine soziale Beratung in den vorhandenen Fachbereichen sowie Hilfe zur Selbsthilfe (z.B. beim Abbau von Schulden) an.
Katholischer Verband für soziale Dienste
Klinkertorstr. 12
86152 Augsburg
Flyer Gemeinnützige Arbeit
Die gesetzlichen Grundlagen
Gemeinnützige Arbeit
Die Einsatzstellen müssen seitens der Justiz als solche anerkannt sein. Gemeinnützige Arbeit kann aber jede Tätigkeit für die Allgemeinheit sein und bei staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Einrichtungen sowie gemeinnützigen Vereinen abgeleistet werden. Die Arbeitsbereiche umfassen beispielsweise die Anlage, Pflege und Reparatur von Grünanlagen, Reinigungs- und Hilfsarbeiten in Sozialstationen, Altenheimen, Krankenhäusern, Sport- oder Heimatvereinen. Ein Tagessatz wird mit 6 Stunden Arbeit pro Tag abgegolten. Für Arbeitnehmer*innen gibt es flexible Lösungen wie die Ableistung nach Feierabend und/oder am Wochenende.