Straffälligenhilfe
Ein Bereich stellt die Fachberatungsstelle Freie Straffälligenhilfe Augsburg & Landsberg am Lech dar, in der verurteilte Straftäter mit Führungsaufsicht und/oder Bewährungshelfer*in Unterstützung und Beratung erhalten. Straffällige ohne Bewährungshelfer*in und Führungsaufsicht bekommen diese in der Augsburger Beratungsstelle für Strafentlassene, kurz ABS. Gemeinsam führen diese beiden Bereiche auch Sprechstunden in den Justizvollzugsanstalten Kaisheim und Landsberg am Lech durch.
Zusätzlich ermöglicht die Vermittlungsstelle für Gemeinnützige Arbeit Geldstrafenschuldner*innen, eine etwaige Haft und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf das soziale sowie berufliche Umfeld zu vermeiden - stattdessen kann die Strafe durch gemeinnützige, in den Beruf integrierbare Arbeit abgeleistet werden. Eine andere Form der Wiedergutmachung stellt die Fachstelle Täter-Opfer-Ausgleich für Erwachsene dar: Hier erhalten Beschuldigte einer Straftat die Möglichkeit, ihre Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wiedergutzumachen oder dies zumindest ernsthaft anzustreben.