Die Augsburger Beratungsstelle für Strafentlassene, kurz ABS, hat ihren Sitz im Springergässchen 14 und dient als zentrale Anlaufstelle für Straffällige ohne Bewährungshelfer und Führungsaufsicht vor, während und nach der Haft. Sie dient einem zielgerichtetem Übergangsmanagement Haftentlassener.
Die Kooperation entstand 2014 zwischen SKM Augsburg sowie SKF Augsburg, dem Diakonischen Werk und der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen.
Der SKM Augsburg bietet Sprechstunden in den Justizvollzugsanstalten Kaisheim und Landsberg am Lech an. Der Fokus der meist halbtägigen Sprechstunden liegt auf den drei Faktoren, die die Wiedereingliederung der Haftentlassenen erschweren:
- Mangelnde und unangemessene Wohnmöglichkeiten
Fehlender Wohnraum nach der Entlassung ist einer der häufigsten Gründe, weshalb das Beratungsangebot der ABS in Anspruch genommen wird.
- Fehlende soziale Einbindung
Ob sich Angehörige abwenden oder sich selbst im zu vermeidenden Milieu befinden und die Wiederaufnahme des Kontakts aus Angst vor einem "Rückfall" vermieden wird - gerade lange Haftstrafen bedingen fehlende soziale Einbindung und somit das Brüchig-Werden des sozialen Netzes.
- Ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage Haftstrafen bedingen große Schwierigkeiten bei der Jobsuche beziehungsweise Wiedereinstellung in der Zeit danach.
In der ABS bietet der Trägerverbund der Straffälligenhilfe konzentriert individuell zugeschnittene Hilfen für Betroffene an.